Internationaler Tag der MenschenrechteGrundlegende Rechte ohne Verfallsdatum
Die dbb bundesseniorenvertretung fordert den Schutz der Rechte Hochaltriger und mahnt ein Ende der unwürdigen Debatte um Altersobergrenzen bei medizinischen Behandlungen an.
„Menschenrechte gelten – heute, morgen und in Zukunft – für alle Menschen - unabhängig vom Alter“, bekräftigte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Horst Günther Klitzing, aus Anlass des Internationalen Tages der Menschenrechte. „Grundlegende Rechte haben kein Verfallsdatum. Und um die rechtliche Gleichstellung Älterer zu stärken, fordern wir als dbb bundesseniorenvertretung die Aufnahme des Alters als Diskriminierungsmerkmal in den Artikel 3 des Grundgesetzes. Besonders wichtig ist uns der ungebrochene Anspruch auf Würde und Freiheit im Alter. Auch Bildung ist als universelles Menschenrecht kein Privileg der Jüngeren. Ältere Menschen haben ein Recht auf lebenslangen Zugang zu qualifizierten Bildungsangeboten, um auch mit zunehmendem Alter weiter am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Das ist es, was aus unserer Sicht gutes Altern ausmacht.“
Kritisch setzt sich die dbb bundesseniorenvertretung mit Äußerungen des CDU-Gesundheitspolitikers Hendrik Streeck auseinander, der kostenintensive Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung Hochaltriger in Frage gestellt hatte. „Solche Aussagen gefährden die Menschenrechte auf Leben und Gesundheit jedes Einzelnen. Unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen diese geschützt sein. Die Gesundheitsversorgung muss solidarisch gestaltet bleiben – gerade in Zeiten steigender Nachfrage und begrenzter Ressourcen. Ich frage mich, wo uns solche Aussagen hinführen würden, wo eine Grenze gezogen wird? Heute bei den Hochaltrigen und morgen bei all jenen, bei denen ein Behandlungserfolg medizinisch fragwürdig erscheint? Diese Gedankenspiele möchte ich nicht fortführen. Eine solche Debatte ist unwürdig“, so Klitzing.
Hintergrund: Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris. Im Jahr 1950 wurde er von der UNO zum internationalen Gedenktag erklärt. Unter anderem Menschenrechtsorganisationen nehmen diesen Tag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten und auf aktuelle Brennpunkte hinzuweisen.



