Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Grundsteuerreform: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt“
In die Reform der Grundsteuer kommt endlich Bewegung. Am 16. Juni 2019 einigten sich die Parteispitzen der Großen Koalition auf eine Reform der Bewertung von Immobilien für Grundsteuerzwecke. Unter anderem soll es durch Öffnungsklauseln möglich werden, dass einzelne Länder vom Bundesgesetz abweichen und eigene Modelle beschließen können.
Details darüber wurden nicht bekannt, man sprach nur von einer „substanziellen Einigung“. Zu den Plänen der Koalition gehört es auch, das Grundgesetz zu ändern, um Öffnungsklauseln überhaupt erst zu ermöglichen. In einer ersten Stellungnahme gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ (Ausgabe vom 18. Juni) hat es der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler zwar für gutgeheißen, dass es nun eine Einigung gebe. Er wies aber auch erneut darauf hin, dass es sich bei der Reform um eine „Herkulesaufgabe“ für die Finanzämter handele. Im Hinblick auf immer noch fehlende Details forderte er: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt.“
Eigenthalers Kritik zielt darauf ab, dass der Gesetzgeber für eine Gesetzesänderung nur wenige Wochen Zeit habe, da ansonsten eine Einnahmelücke für die Gemeinden in Deutschland entsteht. Der DSTG Chef befürchtet zudem, dass nach 14 Monaten der Unklarheit nun im Spätsommer der Gesetzesentwurf durch die Verbände und durch das Parlament „gejagt“ werde, so dass eine solide Befassung mit dem Gesetzesentwurf kaum möglich sei. Unklar sei auch, so Eigenthaler weiter, ob es für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gebe. Hierfür brauche man die FDP und die Grünen, die sicher mit weiteren Vorschlägen kämen.
Hinsichtlich einer Optionsmöglichkeit der Bundesländer, wie sie vor allem von Bayern gefordert wurde, äußerte der DSTG Bundesvorsitzende die Ansicht, dass er dies „schmerzfrei“ sehe. Wenn ein Land nicht auf Immobilienwerte, sondern auf Nutzflächen abstellen wolle, müsse es die finanziellen Folgen für die Kommunen mit den Bürgermeistern und den Gemeinderäten abklären. Im Finanzamt jedenfalls benötige man eine verfassungsfeste und rechtssichere Lösung.
Hintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Danach muss der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) bis zum 31. Dezember 2019 ein neues Bewertungssystem schaffen. Für die Umsetzung der Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken hat das höchste deutsche Gericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Danach dürfen die alten Werte nicht mehr angewandt werden.