Haustarifvertrag für die Beschäftigten der VBR vereinbart

In der 4. Verhandlungsrunde konnten sich die dbb tarifunion und der Arbeitgeber am 28. September 2012 über einen Haustarifvertrag für die Beschäftigten der VBR einigen.

Folgende Punkte wurden erreicht:

  • Rückwirkende Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 für die Beschäftigten
    in Stufe 1 (0 bis 24 Monate Betriebszugehörigkeit): 11,03 Euro,
    in Stufe 2 (25 bis 59 Monate Betriebszugehörigkeit): 11,53 Euro und
    in Stufe 3 (ab 60 Monate Betriebszugehörigkeit): 11,73 Euro.
    Die Nachzahlung wird mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung erfolgen.
  • Die Vergütung ab dem 1. Juli 2012 stellt sich wie folgt dar:
    Stufe 1: 11,23 Euro,
    Stufe 2 :12,03 Euro und
    Stufe 3: 12,23 Euro.
    Die Nachzahlung wird mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung erfolgen.
  • Zum 1. Juli 2013 erfolgte eine Erhöhung der Vergütung um 2,82 Prozent.
  • Laufzeit des Entgelttarifvertrages beträgt bis zum 31. Dezember 2014.
  • Ab 2013 wird eine Erholungsbeihilfe für die Beschäftigten in Höhe von 156 Euro pro Jahr eingeführt.
  • Ab 2012 beträgt der Erholungsurlaub für die Beschäftigten in
    Stufe 1: 23 Urlaubstage
    Stufe 2: 24 Urlaubstage und in
    Stufe 3: 25 Urlaubstage.
    Ab dem Jahr 2015 wird jeweils ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt.
  • Rückwirkend zum 1. Juli 2012 werden Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit eingeführt. Diese betragen ab:
    1. Juli 2012 1,00 Euro,
    1. Januar 2013 1,50 Euro,
    1. Januar 2014 2,00 Euro,
    1. Januar 2015 2,50 Euro und ab dem
    1. Januar 2016 3,00 Euro.
    Auch hier erfolgt die Nachzahlung mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung. Zusätzlich werden alle Zulagen zum 1. Juli 2013 um 2,82 Prozent erhöht.
  • Ab dem 1. Oktober 2012 wird eine Überstundenzulage in Höhe von 10 Prozent eingeführt. Diese steigt im Jahr 2013 auf 15 Prozent, im Jahr 2014 auf 20 Prozent und im Jahr 2015 auf 25 Prozent des Stundenlohns.
  • Die bisherige Verpflegungsmehraufwendungspauschale wird bei einer Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte von mehr als acht Stunden weiter gezahlt.
  • Für Schichtbestandteile, die bisher nicht als Arbeitszeit angerechnet wurden, wird zukünftig ein „Zeitdeckel“ gelten. Wird dieser „Zeitdeckel“ pro Schicht überschritten, gilt jede darüber hinausgehende Zeit als Arbeitszeit. Ab dem 1. März 2013 beträgt dieser „Zeitdeckel“ pro Schicht 90 Minuten ohne die gesetzliche Ruhepause. Maximal dürfen jedoch pro Schicht nur 120 Minuten nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2016 wird dieser „Zeitdeckel“ auf 30 Minuten gekürzt.
  • Laufzeit des Manteltarifvertrages beträgt bis zum 31. Dezember 2016.

Festzustellen ist, dass die vereinbarten Regelungen das Niveau des LBO erreicht und in einigen Punkten deutlich zugunsten der Beschäftigten überschritten haben.

Um die Regelungen vorzustellen und Fragen der Kolleginnen und Kollegen zu beantworten wird am 9. Oktober 2012 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der VBR eine Mitgliederversammlung stattfinden.

 

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