Schleswig-Holstein

Landesregierung plant Auflösung des Versorgungsfonds

Die Landesregierung plant die Auflösung des Versorgungsfonds, um mit fast einer Milliarde Euro daraus Haushaltslöcher zu stopfen. „Der Versorgungsfonds entpuppt sich damit als erneuter Beutezug bei den Beamtinnen und Beamten zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung“, kritisierte der dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp am 5. März 2024.

Der Fonds sei nämlich aus geminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gespeist worden und diene eigentlich der Finanzierung von Spitzen der Versorgungskosten. Dafür würden nach der Auflösung aber keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Mit der Maßnahme würden also keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen – mangels Ideen und Kraft für eine seriöse und nachhaltige Haushaltspolitik. Tellkamp: „Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis der Landesregierung.“

Die Beschwichtigungsversuche der Landesregierung, die Betroffenen würden davon gar nichts merken, sei nur die halbe Wahrheit. Die durch das Schleswig-Holsteinische Beamtenversorgungsgesetz geregelten Ansprüche werden zwar zunächst nicht berührt. „Wenn diese aber aufgrund fehlender Vorsorge zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen, ist doch klar, dass Forderungen nach einer Reduzierung der Versorgungsansprüche lauter werden“, so Tellkamp.

Zum Hintergrund des Versorgungsfonds: Der Versorgungsfonds wurde aus reduzierten Anpassungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge finanziert. Diese haben sich nach mehreren Schritten mit jeweils 0,2 Prozentpunkten im Jahr 2017 auf 2 Prozent summiert. Mit dem ein Jahr später in Kraft getretenen Versorgungsfondsgesetz wurde mit Blick auf die dauerhafte Wirkung der Einschnitte die Grundlage für die jährliche Aufstockung der Rücklagen geschaffen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Mittel des Versorgungsfonds an die Beamtinnen und Beamten zurückfließen, indem Spitzen der Versorgungskosten und damit verbundene Haushaltsbelastungen abgefedert werden. Für die Kommunen wurde ein separater Fonds eingerichtet, zu dessen Zukunft noch keine Aussagen vorliegen.

Ungeachtet dessen sei die Landesregierung dabei, erneut Enttäuschungen bei den Beamtinnen und Beamten zu provozieren, betonte Tellkamp. „Erneut“, weil weiterhin keine Kraft erkennbar sei, freiwillig die Kürzungen beim Weihnachtsgeld und die Aufstockung der Arbeitszeit zurückzunehmen sowie die vom Partnereinkommen abhängigen Familienzuschläge in die Besoldungstabelle einzuspeisen. Der dbb sh bleibe diesbezüglich politisch und juristisch am Ball.

 

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