Landesverwaltung Brandenburg: Viele Verbesserungen erreicht

In einer Verhandlungsrunde, die bis in die frühen Morgenstunden des 22. November 2017 andauerte, hat sich der dbb in Potsdam mit der Regierung des Landes Brandenburg, die durch Innenminister Schröter und Finanzminister Görke vertreten wurde, auf eine Verlängerung des TV Umbau sowie über zahlreiche Verbesserungen für viele Beschäftigtengruppen geeinigt.

Das Gesamtpaket sieht folgende Punkte vor:

Verlängerung des TV Umbau

Unserer Forderung nach einer Verlängerung des TV Umbau, der zum Ende des Jahres auslaufen würde, wurde entsprochen. Insbesondere die Laufzeit war für uns ein wichtiger Punkt. Die ursprünglich angebotene Verlängerung um zwei Jahre war für uns nicht akzeptabel. Es ist dem dbb in der Schlussrunde auf Ministerebene gelungen, eine Verlängerung um drei Jahre – über die Legislaturperiode hinaus – bis zum 31. Dezember 2020 zu erreichen (TV Umbau II). Die Landesregierung hat sich bereit erklärt, während der Laufzeit des Tarifvertrags weiter 4,5 Mio. Euro zur Erfüllung der Qualifizierungsansprüche nach §§ 8, 13 TV Umbau zur Verfügung zu stellen. Die Einigung auf Verlängerung des TV Umbau steht unter Erklärungsfrist bis zum 20. Dezember 2017.

Forst

Im Bereich der Forstwirtschaft wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, die der besonderen Situation im Landesbetrieb Forst Rechnung tragen. Vorbehaltlich einer Erklärungsfrist bis zum 20. Dezember 2017 wurde ein Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L Forst fallen sowie Richtlinien zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit, zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen, zur Abwendung von Rentenabschlägen und zur Begleitung eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis vereinbart. Es ist uns gelungen, den seit Jahren andauernden Einstellungsstopp im Forstbereich zu durchbrechen: Für das Jahr 2018 haben sich die Tarifvertragsparteien auf 18 externe Neueinstellungen geeinigt.

Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung

Auch im Zuge der seit eineinhalb Jahren andauernden Tarifverhandlungen zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung hat sich die Landesregierung bereit erklärt, die Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse deutlich zu reduzieren. Das ist und bleibt ein Kernpunkt unserer Forderung! Für die organisatorische Umsetzung der Digitalisierung innerhalb der Landesverwaltung hat die Landesregierung zugesichert, 50 Vollzeiteinheiten ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung zu stellen. dbb und ver.di haben die Landesregierung an ihre Zusage vom 20. Juli 2016 erinnert, einen Rahmenkodex „Gute Arbeit“ zu schaffen. Die bisher erreichten Ergebnisse sind aus Sicht der Gewerkschaften unzureichend. Die Landesregierung hat zugesagt, mit dbb und ver.di Leitlinien hierzu zu vereinbaren, um die Attraktivität der Landesverwaltung und die Fachkräftegewinnung und -bindung nachhaltig zu sichern.

Gerechtigkeit in der Besoldung und Bezahlung

Zur Gleichstellung der Lehrkräfte in Brandenburg wurden folgende Hebungen vereinbart, von denen mehr als 5.000 Lehrkräfte - vor allem im Grundschulbereich - profitieren werden: 

  • Anhebung der Eingangsämter für Lehrkräfte für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR zum 1. Januar 2019 von A 12 / A 12 kW auf A 13 / A 13 kW
  • Hebung der Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (zum Beispiel Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK) zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A 12 kW und ab dem 1. August 2020 in die Besoldungsgruppe A 13 kW
  • Anhebung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in die entsprechenden Entgeltgruppen

Um eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Unterrichtsversorgung sicherzustellen, haben sich das Land und die Gewerkschaften auf Leitlinien für eine fachgerechte Qualifizierung der Seiteneinsteiger verständigt. 

Die Landesregierung sagte zu, zum 1. Januar 2019 das Eingangsamt für den mittleren Polizeivollzugsdienst und für den mittleren Justizvollzugsdienst von der Besoldungsgruppe A 7 auf die Besoldungsgruppe A 8 anzuheben. Die Landesregierung sicherte auch zu, bis zum 1. Januar 2019 die notwendigen Regelungen für die Einführung der freien Heilfürsorge zu schaffen.

 

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