Schleswig-Holstein

Landtag beschließt Besoldungsanpassung

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen steigt zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2021 in drei Schritten um 7,42 Prozent. Das hat der Landtag am 17. Mai 2019 endgültig beschlossen.

Damit konnten der dbb und sein Landesbund in Schleswig-Holstein nicht nur ein passables Ergebnis in den Tarifverhandlungen, sondern auf dieser Grundlage auch eine spürbare Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten erreichen. Das Gesetz ist – abgesehen von der vorenthaltenen Einmalzahlung für Pensionäre – zwar insgesamt fair, allerdings verbessert es nicht die Position Schleswig-Holsteins im Besoldungsvergleich der Länder. Das Land verbleibt auf den hinteren Rängen, denn auch die anderen Bundesländer nehmen vergleichbare Anpassungen vor, teilweise sogar darüber hinaus.

„Schleswig-Holstein liegt zwar zwischen den Meeren, ist aber nun mal keine Insel", kommentierte dbb Landeschef Kai Tellkamp die Entscheidung des Landtages. „Jetzt ist keine Zeit mehr zu verlieren, die von der Landesregierung zugesagte Besoldungsstrukturreform konkret auf den Weg zu bringen, um in Sachen Attraktivität endlich Boden gut zu machen und Besoldungskürzungen aus vergangenen Jahren zu korrigieren.“

Die Auszahlung der erhöhten Beträge werde rückwirkend zum 1. Januar 2019 erfolgen, sobald das Land und die Kommunen beziehungsweise deren Dienstleister die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. „Das wird aber offenbar länger dauern, als es für Normalsterbliche nachvollziehbar ist – was durchaus Rückschlüsse auf die genutzten Systeme erlaubt“, so Tellkamp.

 

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