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In Schleswig-Holstein wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 (BVAnpG 2022) veröffentlicht. Es sieht für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen Erhöhung der Besoldung und Versorgung vor: Zum 1. Juni 2022 um 0,6 Prozent und zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent. Mit der Anpassung zum 1. Dezember 2022 orientiert sich der Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein an der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) von November 2021 und geht sogar noch über diese hinaus. Die neue Besoldungstabelle, gültig zum 1. Juni 2022, steht auf dbb.de zum Abruf bereit.
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