• Erspartes (Symbolbild)

Wichtiges zur Besoldung

Neue Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. Juli 2024

Im April 2024 wurde das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Das Gesetz bewirkt eine deutliche Anpassung der Bezüge zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie eine Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent. Ab 1. Februar 2025 erfolgt eine Linearanpassung um 5,5 Prozent.

Neben den regulären Linearanpassungen werden mit dem Gesetz auch strukturelle Verbesserungen bewirkt.

So werden ab 1. Juli 2024 für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 die Eingangsstufe 3 gestrichen und die dort befindlichen Beamtinnen und Beamten in die Stufe 4 übergeleitet. Damit soll die Position für Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um höchstqualifizierte Beamtinnen und Beamte in den oberen Besoldungsgruppen verbessert werden.

Weiter werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Beträge zum Familienzuschlag gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBesG für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind fortgeführt und angehoben. Damit folgt Rheinland-Pfalz weiter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, wonach der Bezügeaufwuchs im Netto zwischen der Zwei-Kind- bzw. Drei-und-mehr-Kind-Familie um 15 v. H. über dem jeweiligen grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf für das hinzutretende Kind liegen muss.

Die Besoldungstabelle gültig ab 1. Juli 2024 für steht Ihnen auf der Homepage zur Verfügung.

 

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