Sachsen-Anhalt

Personalvertretungsgesetz im Landtag verabschiedet

Die Pläne der Landesregierung zur Reform des Personalvertretungsgesetzes wurden vom Landtag gebilligt. „Ein trauriger Tag für die Beschäftigten in der Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts,“ sagte dazu dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 24. Juni 2019.

„In Sonntagsreden stellen Regierungsmitglieder und Abgeordnete die Beteiligung und Mitnahme der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als wesentlichen Baustein für eine effektive Verwaltung dar. Durch ihre Zustimmung zu diesem schlechten Gesetz haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt,“ so Ladebeck weiter. Der gesamte Gesetzestext strotze vor sprachlichen Änderungen und Umsetzung von bereits bestehender Rechtsprechung. Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Personalräte und bei der Beteiligung der Beschäftigten in den Dienststellen finde man hingegen nicht. Auch zum Transformationsprozess der Verwaltung im Rahmen der Digitalisierung enthalte das Gesetz keine Regelungen.

„Diese Arbeit hätten sich alle Beteiligten schenken können,“ sagte auch Ladebecks Stellvertreter Ulrich Stock, der im dbb Landesbund die Arbeitsgruppe für Personalvertretungsrecht leitet. „Eine riesen Chance wurde durch die Politik vertan, Mitbestimmung als wesentlicher Baustein der behördlichen Demokratie zeitgemäß zu implementieren.“ Der Gesetzesentwurf der Linken-Fraktion sei von CDU und SPD reflexartig abgelehnt worden, obwohl er zwar an vielen Stellen diskussionswürdig sei, aber immerhin substanzielle Verbesserungen im Bereich der Mitbestimmung enthalten habe.

 

 

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