Berlin

Rückwirkend für eine verfassungsgemäße Besoldung sorgen

Der dbb berlin ist sich mit dem DGB Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Richterbund - Landesverband Berlin einig, dass der Berliner Besoldungsgesetzgeber unverzüglich in einem Besoldungsnachzahlungsgesetz die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Unteralimentation seit 2009 bei allen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgleichen muss.

Die Besoldungsallianz der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und des Deutschen Richterbundes, der sich auch der Hauptpersonalrat des Landes Berlin angeschlossen hat, drängt deshalb in einem gemeinsamen Forderungspapier vom 25. November 2020 auf die unverzügliche Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs, der rückwirkend eine prozentuale Erhöhung aller Besoldungsgruppen auf ein verfassungsgemäßes Niveau vorsieht.

Zusätzlich müssen – ebenfalls rückwirkend – die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 4 so angehoben werden, dass der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird. Nachdem die vom Land Berlin über viele Jahre billigend in Kauf genommene Unteralimentation höchstrichterlich bestätigt wurde, erwartet die Allianz nicht nur eine unverzügliche rechtstreue Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern insbesondere auch die Einbeziehung aller Betroffenen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 die Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärt.

 

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