So haben sich die Einkommen im öffentlichen Dienst entwickelt

Der dbb hat mittelfristige Übersichten über die Einkommensentwicklung im Beamtenbereich und im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes zusammengestellt. Leitschnur für die Anpassung der Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger ist nach § 14 BBesG und § 70 BeamtVG jeweils die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den entsprechenden Regelungszeiträumen.

Allerdings gelten die Werte für die Anpassungen im Beamtenbereich einheitlich nur bis Ende August 2006, weil mit der Föderalismusreform I die Länder die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten selbst durch Landesgesetze regeln. Ab September 2006 enthält die Zusammenstellung insofern nur die Bundeswerte. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen nutzen einige Gebietskörperschaften leider ihre neue Kompetenz hauptsächlich zu Kosteneinsparungen.

Außerdem bieten die dbb Themen unter dem Stichwort „Einkommensentwicklung“ eine Zusammenfassung der zentralen besoldungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre.

 

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