• v.l.n.r.: DPVKOM-Chef und Mitglied der Bundestarifkommission Volker Geyer, der Hessische Innenminister Peter Beuth und dbb-Tarifchef Willi Russ

Land Hessen

Spitzengespräch mit hessischem Innenminister

Meinungsaustausch im Wiesbadener Innenministerium: Am 15. November 2017 traf der Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, den Innenminister Hessens, Peter Beuth. Unter anderem sprachen sie über eine neue Entgeltordnung für das Bundesland.

Zunächst schilderte Russ den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen, in denen die Entgeltordnung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) weiterentwickelt wird. 

Neue Entgeltordnung auch für Hessen

Daher sei es nun auch an der Zeit, die entsprechenden Verhandlungen für den Geltungsbereich des Tarifvertrages für das Land Hessen (TV-H) zeitnah aufzunehmen. Beuth stimmte dem zu, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass das Land Hessen unter anderem durch die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung ohnehin schon einen großen Schritt weiter sei als die TdL.

Infrastrukturgesellschaft besorgt Beschäftigte von Hessen Mobil

Aber auch in anderen Bereichen besteht Gesprächsbedarf. Russ wies darauf hin, dass über das weitere Vorgehen und die Konsequenzen aus der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft gesprochen werden müsse. Die Beschäftigten bei Hessen Mobil haben diesbezüglich Sorgen und Fragen und erwarteten darauf Antworten von Ihrem Arbeitgeber. Beuth zeigte Verständnis für das Anliegen der Beschäftigten bei Hessen Mobil und sagte zu, den Gesprächsfaden bald aufzunehmen.

Hintergrund:

Im Rahmen der Ländereinigung über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vom Dezember 2016 war festgelegt worden, dass die Verwaltung von Bundesautobahnen und einem Teil der Bundesfernstraßen künftig zentral vom Bund ausgeführt wird. Mit Ausfertigung und Verkündung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (FernstrÜG) vom August 2017 steht fest, dass ein Großteil der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder und Landesbetrieben auf die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen übergehen wird. Im FernstrÜG ist vorgesehen, dass dieser Übergang durch einen Tarifvertrag begleitet werden soll. Ein Tarifvertrag ist deshalb notwendig, um Nachteile auf Seiten der Beschäftigten zu vermeiden und die Akzeptanz des Transformationsprozesses zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, die künftigen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Infrastrukturgesellschaft und möglichen regionalen Tochtergesellschaften rechtssicher tarifvertraglich auszugestalten.

 

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