- Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung (links) im Gespräch mit Dr. Carsten Kühl, rheinland-pfälzischer Finanzminister (rechts).
Steuerfachgespräch im Bayerischen Landtag: Familiengerechtigkeit angemahnt
„Wir brauchen ein familien- und gendergerechtes Steuerrecht, das sich stärker daran orientiert, wo Kinder aufwachsen.“ Das hat Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 24. Oktober 2014 bei einem Steuerfachgespräch im Bayerischen Landtag gefordert. Dazu hatte die Landtagsfraktion der SPD eingeladen.
Derzeit fördert das Ehegattensplitting im deutschen Einkommensteuerrecht die Ehe und nicht die Kinder. Dies kostet die deutschen Steuerzahler jährlich 21 Milliarden Euro, von denen 43 Prozent an kinderlose Ehepaare gehen. Helene Wildfeuer: „Die verfassungsgemäße Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit erfordert, dass die Bedarfe der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“
Bei dem Steuerfachgespräch hielt Dr. Carsten Kühl, Minister für Finanzen in Rheinland Pfalz, ein Impulsreferat, in dem er unter anderem für eine umfassendere Steuerreform plädierte. „Nirgends gibt es Verbotsschilder" stellte er fest.
In der anschließenden Diskussion fragte Helene Wildfeuer gezielt nach der Position der SPD zu einem gendergerechten Steuerrecht, das nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung Teil einer umfassenderen Steuerreform sein müsse. „Heute würde niemand mehr darauf kommen, ein Ehegattensplitting einzuführen. Aber es ist schwierig, dieses in ein zeitgemäßes Konstrukt umzuwandeln. Eine Reform hätte Gewinner und Verlierer. Das wäre für die SPD nicht kommunizierbar“, so Dr. Kühl.
Die dbb bundesfrauenvertretung vertritt schon seit Jahren die Auffassung, dass eine Anpassung an die geänderte Lebenswirklichkeit geboten ist. Dazu gehöre, neben einer verfassungsgemäßen Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit auch das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu lassen und erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen. Selbstverständlich müssten bestehende Ehen gleichmäßig steuerlich und sozialrechtlich gefördert werden.