Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Land Hessen: Zweite Erhöhung ab 2018

Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie das Land Hessen haben sich in der Einkommensrunde 2017 auf zwei Entgelterhöhungen geeinigt. Der erste Schritt erfolgte im Bereich der TdL bereits zum 1. Januar 2017 und in Hessen zum 1. März 2017, jetzt folgt der zweite.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Mit der TdL wurde vereinbart, dass die Entgelte zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent monatlich ansteigen. Die Auszubildenden erhalten von diesem Zeitpunkt an 35 Euro pro Monat mehr.

Außerdem konnte mit der TdL ab Entgeltgruppe 9 für die Zeit ab 1. Januar 2018 die Entwicklungsstufe 6 vereinbart werden. Ein zweiter Erhöhungsschritt erfolgt hier zum 1. Oktober 2018. Diese Erweiterung der Tabelle haben sich die Beschäftigten verdient.

Aktuell sind dbb und TdL dabei, die Entgeltordnung zum TV-L zu überarbeiten und neu zu verhandeln. Diese Arbeit soll bis zur nächsten Einkommensrunde im Länderbereich im Jahr 2019 abgeschlossen sein.

Land Hessen

Die Beschäftigten im Landesdienst Hessen erhalten ab dem 1. Februar 2018 monatlich linear 2,2 Prozent mehr. Auch wurde für die Auszubildenden eine Erhöhung von 35 Euro pro Monat tabellenwirksam ausgehandelt.

Wie auch mit der TdL konnte mit dem Land Hessen ab der Entgeltgruppe 9 die Stufe 6 vereinbart werden. Die hessischen Landesbeschäftigten hinken damit nicht den Beschäftigten der Mitgliedsländer der TdL hinterher.

Mit dem Land Hessen ist außerdem eine so genannte Freifahrtregelung vereinbart worden, die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Sie beinhaltet die Berechtigung zur freien Nutzung der Leistungen im Nah- und Regionalverkehr unabhängig von Strecke, Wohn- oder Dienstort. Das gilt auch für die gängigen Mitnahmeregelungen im Rahmen der geltenden Tarifbestimmung der Verkehrsverbünde.

Auch in Hessen werden demnächst Verhandlungen zur Überarbeitung der Entgeltordnung aufgenommen.

 

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