Hessen

Überbordende Bürokratie ärgert nicht nur die Bürger

„Es ist ein Alarmzeichen, wenn in vielen Berufen im öffentlichen Dienst ein großer Teil der Arbeitszeit für reine Dokumentationspflichten aufgewendet, oder besser: verschwendet werden muss“, sagt Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen, am 20.Februar 2020.

Damit reagiert Schmitt auf die medial vereinzelt aufkommende Diskussion über überbordende Bürokratie. Diese, erklärte der dbb Landeschef, störe auch viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Darum haben wir durchaus Verständnis für die Auffassung vieler Bürger. Wir mahnen ja selbst auch immer wieder, dass Gesetze nur für wirklich notwendige Regelungssachverhalte gemacht werden sollten. E-Scooter, private Drohnen oder die Nutzung von Busspuren für Pkw mit drei oder mehr Insassen gehören nach unserer Auffassung ausdrücklich nicht dazu.“

Häufig müssten die Beschäftigten in der Verwaltung für die Regelung selbst relativ unbedeutender Sachverhalte hunderte Seiten Gesetzestexte auf EU-, Bundes- und Landesebene – angereichert durch interne Erlasse, Bestimmungen und Dienstvereinbarungen der Verwaltung – rechtssicher und gerichtlich überprüfbar anwenden. „Der enorme Umfang einzelner Gesetze steht mitunter in krassem Gegensatz zu ihrer Bedeutung für unser Gemeinwohl“, so Schmitt. „Wenn wir beispielsweise unsere Steuergesetzgebung oder etwa die Datenschutzbestimmungen betrachten, wird auch klar, dass bei deren Anwendung selbst Fachleute zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.“

Solche bisweilen „Gesetzes- und Regelungsungetüme“ würden enorme Ressourcen binden – und das in Zeiten eines ohnehin stark auf Kante genähten Personalstands. Zudem würden so Bearbeitungszeiten unnötig in die Länge gezogen. Darüber hinaus entsteht ein enormes Konfliktpotenzial. „Denn den Ärger des Bürgers bekommen in der Regel nicht die Parlamentarier zu spüren, die die Gesetze gemacht haben, sondern die Beschäftigten in den Verwaltungen, die sie anwenden müssen“, sagte Schmitt.

Darum fordere der dbb Hessen, überflüssige Gesetze zu vermeiden und Gesetze für wirklich erforderliche Regelungssachverhalte so knapp und verständlich zu halten, dass sie für den Bürger nachvollziehbar und für die Verwaltung sachgerecht anzuwenden sind. Schmitt: „Das ist die hohe Kunst.“

 

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