Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag Charité vor dem Abschluss

Am 24. August 2017 wurden die Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag zwischen dbb und Vertretern der Charité und des KAV Berlin fortgesetzt. Ohne unsere Verhandlungen würden alle derzeit noch bestehenden tariflichen Besonderheiten der Charité zum 1. Januar 2018 ersatzlos wegfallen. Gut, dass wir uns darum kümmern!

Keine Zweiklassengesellschaft an der Charité

In konstruktiver Atmosphäre haben der dbb und die Vertreter der Arbeitgeberseite weitere Verhandlungsgegenstände klären können. Damit haben wir erreicht, dass sich die Arbeitsbedingungen durch die Anwendung des TVöD für die Beschäftigten nicht verschlechtern werden. Die derzeit günstigen Regelungen gelten weiterhin für Altbeschäftigte und zukünftig auch für alle Neubeschäftigten!

Folgende Inhalte haben wir bereits geklärt, die ohne uns zum 1. Januar 2018 wegfallen würden:

  • langfristige Absicherung der Ansprüche der Beschäftigten im Tarifvertrag
  • die Anbindung an das Tarifgebiet West des TVöD für alle Beschäftigten und Azubis
  • die Einführung der neuen Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1. Januar 2018
  • volle Schicht- und Wechselschichtzulage auch für Teilzeitkräfte
  • Berücksichtigung von Praxisanleitungszeiten im Dienstplan
  • Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg

Langfristige Absicherung geklärt

Die bis zum Termin am 24. August 2017 ungeklärte Frage, wie die Inhalte des Ergänzungstarifvertrags für die Beschäftigten langfristig abgesichert werden können, konnten wir abschließend klären. Wir haben es erreicht, dass die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Ergänzungstarifvertrag dauerhaft abgesichert werden und der Arbeitgeber sich hiervon nicht einfach lösen kann.

Wie geht es weiter?

Für den September haben wir bereits einen ersten Redaktionstermin zu speziellen Themen des Ergänzungstarifvertrags mit dem KAV Berlin und der Charité vereinbart. Wir kümmern uns auch weiterhin darum, die Interessen der Beschäftigten aktiv zu vertreten. Denn für den dbb gilt: Kein KAV-Beitritt zu Lasten der Beschäftigten!

 

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