Schleswig-Holstein
„Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte: Wann entscheidet das BVerfG?“
Im Jahr 2007 wurde in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld der Beamtinnen und Beamten gekürzt beziehungsweise gestrichen. Der dbb schleswig-holstein (dbb sh) hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedsgewerkschaften eine Musterklage eingereicht, da die erhebliche finanzielle Schlechterstellung nach unserer Überzeugung rechtswidrig ist.
Da es um den Anspruch auf die in der Verfassung verankerte Alimentation geht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Doch bis heute liegt noch keine Entscheidung vor. In einem eindringlichen Appell hat der dbb sh um eine zeitnahe Entscheidung gebeten, da die inzwischen siebzehnjährige Hängepartie in Sachen Rechtsklarheit nicht mehr vermittelbar ist. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zumindest auf die Sachstandsanfrage geantwortet, wie der dbb sh am 25. Oktober 2024 mitteilte.
Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die hohe Zahl anhängiger Normenkontrollverfahren, die besoldungsrechtliche Vorschriften zum Gegenstand haben. Es handelt sich um über 50 Verfahren aus elf Bundesländern, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen. Das Bundesverfassungsgericht widmet sich aktuell ausgewählten Pilotverfahren, die bereits die Revisionsinstanz durchlaufen haben beziehungsweise möglichst viele Fragestellungen betreffen, um eine widerspruchsfreie Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu gewährleisten. Man sei hier bereits weit fortgeschritten. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass die übrigen Verfahren nachfolgend zügig entschieden werden.
Dem Bundesverfassungsgericht sei „schmerzlich bewusst“, dass die lange Wartezeit für die Betroffenen belastend und, gemessen am Gebot des effektiven Rechtsschutzes, „rechtfertigungsbedürftig“ sei. Aktuell würden personelle Ressourcen so weit wie möglich zu Bearbeitung der vorliegenden Verfahren eingesetzt. Schließlich kündigt das Bundesverfassungsgericht an, in besonderem Maße auf eine Praxistauglichkeit seiner Entscheidungen zu achten, um die Voraussetzungen für eine künftig zügigere Rechtsklarheit zu schaffen.
Aus Sicht des dbb sh sind die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zwar bemerkenswert – sie ändern aber zunächst nichts daran, dass in Schleswig-Holstein weiterhin eine mehr als fragwürdige Besoldungspraxis fortgesetzt wird. Wir pochen auf unverzügliche Rechtsklarheit und gegebenenfalls auf Korrekturen. Wir werden deshalb im Landesvorstand über Möglichkeiten beraten, den Druck nochmals zu erhöhen.