• Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz II
    dbb Chef Klaus Dauderstädt (Zweiter von rechts) bezog am 30. September 2015 Stellung zum Pflegestärkungsgesetz II vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Pflegestärkungsgesetz II:

Wichtige Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das geplante Pflegestärkungsgesetz II begrüßt. Die Neuregelungen gäben Betroffenen und ihren Familien Planungssicherheit.

„Die vorgesehene Neuregelung, dass die Restkosten für die vollstationäre Unterbringung, die nicht von der Pflegeversicherung getragen werden, künftig nicht mehr mit dem Maß der Pflegebedürftigkeit steigen, ist ein Paradigmenwechsel“, sagte der dbb Chef, der als Sachverständiger bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. September 2015 eingeladen war. Neben finanzieller Planungssicherheit für Familien ermögliche es die Novelle, einzelne Pflegeeinrichtungen leichter zu vergleichen. „Der Erleichterung über die Feststellung eines erhöhten Pflegebedarfs und damit höheren Zuschüssen der Pflegekasse folgt bisher schnell der Schock über damit verbundene stark steigende Zuzahlungen. Konflikte mit der jeweiligen stationären Einrichtung sind häufig die Folge. Die vorgesehene Neuregelung schafft hier Abhilfe und wird insofern vom dbb ausdrücklich begrüßt“ so Dauderstädt weiter.

Im vergangenen Jahr hatte das Parlament den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. Mit dem zweiten Teil wird nun vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit unabhängig davon ermittelt werden, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Damit setzt die Bundesregierung eine langjährige Forderung des dbb um. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Entscheidend ist künftig der Grad der Selbstständigkeit im Alltag.

Durch die Neuregelungen und die verbesserte Anerkennung von demenziellen Erkrankungen wird in den nächsten Jahren mit bis zu 500 000 neuen Anspruchsberechtigten gerechnet. Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben, da großzügige Übergangs- und Bestandsschutzregelungen vorgesehen sind. Aus diesem Grund trägt der dbb die zum 1. Januar 2017 in Kraft tretende Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte mit. Fraglich bleibt aus Sicht des dbb jedoch, ob die Folgekosten, die neben der neuen Begutachtungs- und Einstufungssystematik auch durch den Demografischen Wandel zu erwarten sind, tatsächlich nachhaltig ausfinanziert sind.

Das Pflegestärkungsgesetz II wird auch Schwerpunktthema der Fachtagung der dbb bundesseniorenvertretung am 8. Oktober 2015 in Berlin sein. Unter dem Titel „was lange währt, wird wirklich gut?“ sollen Wissenschaft und Politik zu Wort kommen und gemeinsam mit Vertretern der dbb bundesseniorenvertretung das Reformvorhaben kritisch durchleuchten.

 

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