Unisex-Tarife ab 2012:

Wildfeuer: Versicherungsprämien müssen stabil bleiben

Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die private Versicherer ab 21.12.2012 gleiche Tarife für Männer und Frauen verordnet. Demnach darf das Geschlecht als gesonderter Risikofaktor künftig keine Rolle mehr spielen. „Das Urteil ist eine starke Vorgabe, die bei der Verteilung der Versicherungslasten zu mehr Gleichberechtigung führen muss“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Gleichzeitig warnte sie die Versicherer davor, Tariferhöhungen bei den KFZ-Versicherungen für Frauen und den Lebensversicherungen für Männer mit dem Urteilsspruch begründen zu wollen. „Der Zugewinn an Gerechtigkeit darf jetzt nicht durch höhere Prämien abgewertet werden“, betonte Wildfeuer und forderte die Versicherer auf, stabile Tarife zu gewährleisten. Zudem sollten die Berechnungsgrundlagen für die angekündigten Tariferhöhungen offen gelegt werden. „Die Bundesregierung muss ihrer Kontrollaufgabe nachkommen und Preissteigerungen verhindern“, so die Vorsitzende.

Der Richterspruch des EuGH vom 1. März 2011, der unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen verbietet, bezieht sich auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004. Diese sah vor, dass bereits ab Dezember 2007 keine Geschlechtsunterschiede bei Versicherungen gemacht werden dürften. Nach Ablauf von fünf Jahren sollte die entsprechende Umsetzung überprüft werden. Nach wie vor gibt es aber unzulässig diskriminierende Verträge. Die Frist für die erneute Überprüfung, 21. Dezember 2012, ist nun der letztmögliche Zeitpunkt, zu dem die Versicherer geschlechtsspezifische Klauseln aus ihren Verträgen nehmen müssen. Relevant ist dies zum Beispiel bei Kfz-Versicherungen, die für Frauen aufgrund der geringeren Unfallwahrscheinlichkeit günstiger sind, oder bei privaten Krankenversicherungen, die niedrigere Beiträge für Männer vorsehen, weil Frauen zum Beispiel durch Schwangerschaft und spezielle Vorsorgeuntersuchungen ein größeres Kostenrisiko für die Versicherer darstellen.

 

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