Flughafen Hamburg
Bodenverkehrsdienste: Lohnplus und weiteren Verbesserungen
In der fünften Verhandlungsrunde am 15. März 2019 für die rund 1.000 Beschäftigtend der Bodenverkehrsdienste (BVD) am Flughafen Hamburg haben der dbb und seine Fachgewerkschaft komba eine Tarifeinigung mit weitergehenden Zusagen erzielt. Die Arbeitgeberseite ist damit den Forderungen nach weiteren Verbesserungen gegenüber dem Angebot vom 27. Februar nachgekommen.
Verbesserungen im Paket aus Tarifregelungen und Zusagen
Die Erhöhung aller Grundlöhne in 2019 um 3,2 Prozent wird bereits zum 1. Januar umgesetzt. Damit entfällt der Grund für eine Einmalzahlung, da nur bei dem früheren Angebot ein Nachteil für zwei Nullmonate bestanden hätte. Die Erhöhung der Entgelte inklusive der Garantie von 12 Euro Stundenlohn treten damit wie folgt in Kraft:
- plus 3,2 Prozent für alle Vergütungsgruppen bereits ab Januar 2019
- 12 Euro Stundenlohn in VG 1, VG 2 und VGA 1 bereits ab Februar 2020
- plus 2,4 Prozent für alle Vergütungsgruppen ab April 2020
- plus 1,4 Prozent in VG 3 und VG 4 spätestens ab September 2020
Die Tarifeinigung hat 24 Monate Laufzeit bis Ende 2020. Sollte wegen einer bundesweiten Regelung diese Laufzeit tatsächlich kürzer ausfallen, dann wird die Erhöhung um 1,4 Prozent vorgezogen. Damit ist auch dieser Erhöhungsschritt in der VG 3 und VG 4 für die BVD-Beschäftigten am Flughafen Hamburg garantiert.
Der dbb und die komba haben gefordert und in den Verhandlungen erreicht, dass zum 1. April 2020 der „Shuttle Groschen“ für Busfahrer im Werft- und Liniendienst außerhalb des Sicherheitsbereiches eingeführt wird. Diese Verbesserung macht 1 Euro in der Stunde aus.
Arbeitgeber macht weitergehende Zusagen
Beschäftigten mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und Bezahlung nach der VG 4 als Oberlader wird neben der Tarifeinigung ein Eingruppierungsschutz zugesichert. Dies gilt für die weitere Ausübung der aktuellen Tätigkeit. Weitere betriebliche Zusatzleistungen wie beispielsweise beim Mitarbeiterparken bleiben unangetastet.
Die Verhandlungskommission des dbb mit ihren Mitgliedern der komba hat nach intensiver Beratung die Annahme des heute ausverhandelten Pakets empfohlen. Für die Annahme der Tarifeinigung gilt eine Erklärungsfrist bis 15. April 2019.