Berufserfahrung wird besser honoriert

Bundesagentur für Arbeit: 9. Änderungstarifvertrag zum TV-BA geeint

Am 2. und 3. Dezember 2010 fand die dritte Verhandlungsrunde in diesem Jahr zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der dbb tarifunion statt. In einem 9. Änderungstarifvertrag zum TV-BA wurden folgende Inhalte neu geregelt:

Funktionsstufen

Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine neue tätigkeitsunabhängige Funktionsstufe "Personalsteuerung", welche bei kurzfristigem Regelungsbedarf zum Zwecke der Personallenkung für die Dauer von längstens 18 Monaten vergeben wird. Im vergangenen Jahr bestand im Aufgabenbereich Kurzarbeitergeld aufgrund der Wirtschaftskrise Nachsteuerungsbedarf. Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen wurden kurzfristig intern in die Arbeitgeber/Träger-Teams umgesetzt. Infolge der (vorübergehenden) neuen Dienstpostenübertragungen waren die bisherigen Zahlungsgründe für tätigkeitsspezifische Funktionsstufen weggefallen. Diese Situation hat deutlich gemacht, dass in solchen Fällen eine neue Funktionsstufe für zeitlich befristete Personalentwicklungsmaßnahmen erforderlich ist.

Daneben vereinbarten die BA und die dbb tarifunion eine neue Anlage 2 zum TV-BA einzuführen, in der alle tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufen übersichtlich zusammengefasst und redaktionell aktualisiert sind. Darüber hinaus sollen zum 1. Dezember 2010 die Fußnotenzulagen im SGB II-Bereich in Funktionsstufen umgewandelt werden, um diese im Falle eines Übergangs des Arbeitsverhältnisses zu sichern.

Berücksichtigung von Berufserfahrung

Die dbb tarifunion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass einschlägige Berufserfahrung innerhalb der Entwicklungsstufen besser berücksichtigt wird. In Zukunft sollen alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr in der BA gearbeitet haben, sowie alle Nachwuchskräfte der BA, die übernommen werden, in die Entwicklungsstufe 2 eingeordnet werden. Bei Vorliegen einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis soll eine Zuordnung zu einer höheren Entwicklungsstufe erfolgen.

Altersteilzeit

Die dbb tarifunion und die BA verständigten sich darauf, das Thema Altersteilzeit erst im nächsten Jahr zu behandeln. Da die Altersteilzeitquote für 2010 und 2011 ausgeschöpft ist und der Bedarf aus der Umsetzung der Neuorganisation im SGB II-Bereich noch nicht abschließend feststeht, soll zunächst keine vorschnelle Regelung getroffen werden. Darüber hinaus haben die Tarifparteien zahlreiche Fach- und Organisationskonzepte und damit verbundene Änderungen der Zuordnungstabellen verhandelt sowie redaktionelle Anpassungen im Zuge der Neuorganisation im SGB-II-Bereich vorgenommen.

Der 9. Änderungstarifvertrag tritt zum 1. Januar 2011 und die verbesserte Regelung der Entwicklungsstufenzuordnung für Nachwuchskräfte bereits rückwirkend zum 1. Oktober 2010 in Kraft.

Richten Sie weitergehende Fragen zum neuen Tarifrecht auch an gds@gds.de oder info@vbba.de.

 

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