Gesundheit und Pflege

Deutschland wandelt sich. Die Menschen in Deutschland werden älter. Auf Grund der demografischen Veränderungen wird ein Bevölkerungsrückgang eintreten, gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbsfähigen. Dies hat – neben dem medizinischen Fortschritt – maßgebliche Auswirkungen auf die Finanzierung des Gesundheitssystems, einschließlich der Pflege.

Die dbb bundesseniorenvertretung stellt sich diesen Herausforderungen und wird sich als größer werdende Gruppe aktiv in enger Zusammenarbeit mit der jungen Generation sowie der Gruppe der Erwerbstätigen an deren Bewältigung beteiligen, ihre Kompetenz und Erfahrung einbringen und darauf achten, dass Überforderungen oder Benachteiligungen einzelner Gruppen vermieden werden.

In der Kranken- und der Pflegeversicherung wirkt die dbb bundesseniorenvertretung daran mit, dass eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung aller Bevölkerungsschichten, unabhängig von der finanziellen Situation und dem Versicherungsstatus des Einzelnen sowohl in Städten, als auch im ländlichen Raum gesichert wird. Dafür muss das Solidarprinzip an die demografischen Herausforderungen dynamisch angepasst und zukunftsfest weiterentwickelt werden. Die Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss wieder vollständig paritätisch erfolgen. Dies betrifft nicht nur den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, sondern insbesondere auch die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz beschlossene Fixierung des Arbeitgeberanteils sowie etwaige Zuzahlungen, die bislang allein die Versicherten belasten.

Die dbb bundesseniorenvertretung bekennt sich zum gegliederten System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die generelle Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (die sogenannte „Bürgerversicherung“) lehnt die dbb bundesseniorenvertretung entschieden ab. Deren Finanzen würden dadurch wegen der spezifischen Risikostruktur keine nennenswerte Entlastung erfahren; gleichzeitig wäre damit der Weg in eine Einheitsversicherung vorgezeichnet, der das wegen der Altersrückstellungen zukunftsfeste System der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ohne Grund preisgeben würde.

Zur Absicherung des Krankheits- und Pflegerisikos hat sich für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger das eigenständige Beihilfesystem in Bund und Ländern bewährt. Die prägenden Elemente des Beihilfesystems sind zu erhalten, systemkonform zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dabei sind einheitliche Rahmenbedingungen in Bund und Ländern sicherzustellen. Die dbb bundesseniorenvetretung fordert zudem eine zeitnahe Bearbeitung von Beihilfeanträgen sowie eine Vereinfachung des Beihilfeverfahrens beispielsweise durch Direktabrechnung bei stationärer Behandlung.

Um ein Übermaß an stationären Behandlungen – besonders in der Orthopädie – zu verhindern, gilt es, ein ausgewogenes Maß an Kostenbewusstsein und medizinischer Notwendigkeit zu finden. Rationierungen im Gesundheitswesen hingegen sind abzulehnen. Auch in hohem Alter haben Prävention und Rehabilitation große Bedeutung im Hinblick auf Selbständigkeit, Autonomie und Teilhabe. Dem muss verstärkt Rechnung getragen werden.

Der von vielen älteren Menschen gewünschte Verbleib in der häuslichen Umgebung ist häufig nur dank der Pflege durch Angehörige möglich. Dem ist durch eine Stärkung des Prinzips „ambulant vor stationär“ Rechnung zu tragen. Die Wahrnehmung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe findet jedoch keine angemessene Würdigung. Insbesondere sind über die Verbesserungen durch die Pflegereform hinaus weitere Maßnahmen notwendig, um die Vereinbarkeit der Pflege von Angehörigen mit Erwerbstätigkeit sicherzustellen. Hierzu zählen die Bereitstellung von genügend sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Teilzeitarbeitsplätzen, flexible Arbeitszeitmodelle, die Anerkennung der in der Pflegetätigkeit erworbenen Fähigkeiten als berufliche Qualifikation sowie familiengerechte Qualifikationsmaßnahmen. Gerade in Bezug auf Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege scheitert die Inanspruchnahme derzeit häufig an ausreichenden Betreuungsplätzen. Die dbb bundesseniorenvertretung fordert – wie bei der Kinderbetreuung – einen Rechtsanspruch auf einen entsprechenden Pflegeplatz. Sogenannte gemischte Pflegearrangements müssen ausgebaut werden. Zuschüsse für haushaltsnahe Unterstützungsleistungen, wie sie die Bundesregierung plant, würden darüber hinaus die Pflege durch Angehörige erleichtern. Außerdem sind Pflegezeiten besser bei Rente und Versorgung zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Vergütungen und Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal fordert die dbb bundesseniorenvertretung eine deutliche Verbesserung. Dieses Thema gewinnt mit dem fortschreitenden demografischen Wandel zunehmend an Brisanz. Eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten führt neben einer Stärkung der Attraktivität der pflegerischen Berufe auch zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit zu einem längeren Verbleib in der Phase der Erwerbstätigkeit. Beschäftigte in pflegerischen Berufen erfahren häufig nicht die der Bedeutung ihrer Tätigkeit für den Wohlfahrts- und Sozialstaat angemessene Anerkennung.

Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten aus, sondern auch auf die Nachwuchsgewinnung. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Anstieg des Personalbedarfs müssen die Attraktivität der sozialen Berufe und deren Bild in der Öffentlichkeit dringend verbessert werden. Die Bewertung von Pflegeheimen durch Pflegenoten ist verbesserungsbedürftig. Derzeit ist es möglich, dass eine schlechte Benotung für Betreuung und Pflege oder medizinische Versorgung durch eine gute Note beispielsweise für die Teilnahme des Pflegepersonals an Erste-Hilfe-Kursen oder gar einen gut lesbaren Aushang des Speiseplans ausgeglichen werden kann. Ausschlaggebend für die Qualität eines Pflegeheims ist jedoch die Qualität der Pflege. Daher ist der Gesetzgeber zu einer zeitnahen Korrektur aufgerufen.

Die dbb bundesseniorenvertretung fordert in der Gesundheits- und Pflegepolitik:

  • Die Beibehaltung des dualen Krankenversicherungssystems einschließlich der beamtenrechtlichen Beihilferegelungen,
  • die Wiederherstellung der paritätischen Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen,
  • weitere Maßnahmen, die Vereinbarkeit der Pflege von Angehörigen mit Erwerbstätigkeit zu verbessern,
  • einen Rechtsanspruch auf einen Platz für Verhinderungs-, Tages- und/oder Nachtpflege,
  • die bessere Anrechnung von Pflegezeiten bei Rente und Versorgung,
  • die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Beschäftigten in pflegerischen Berufen sowie
  • die Neuregelung der Kriterien für die Bewertung von Pflegeheimen.

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