Alterssicherung

Die Alterssicherungssysteme in Deutschland sind und bleiben mit den Herausforderungen des demografischen Wandels konfrontiert. Die Zahl derer, die aus ihrem Erwerbseinkommen den überwiegenden Anteil zu den Beitrags- und Steuereinnahmen leisten, verringert sich, während die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und -empfänger steigt. Viele Veränderungen und Weiterentwicklungen sind bereits durchgeführt und mit schmerzhaften Einschnitten sowie einer deutlichen Absenkung des Alterssicherungsniveaus insgesamt verbunden.

So unterliegt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten – meist im Nachvollzug gesetzlicher Maßnahmen in der Rente – seit Jahrzehnten Reformen, die Sparvorgaben dienen und das Leistungsniveau absenken. Gleichzeitig beinhalten einzelne Reformmaßnahmen aber auch notwendige und nachhaltige Weiterentwicklungen im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen und die damit einhergehenden Verengungen der finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hände. Die Erkenntnis, dass im Hinblick auf die langfristige Sicherheit und Finanzierbarkeit der Alterssicherung grundlegende Weichenstellungen erforderlich sind, ist schon lange vorhanden. Eine sich daraus ergebende konsequente Rücklagenbildung für die später anfallenden und vorhersehbaren Versorgungsausgaben ist in den weiter zurückliegenden Jahrzehnten weitgehend unterblieben. Umso mehr bestärkt die dbb bundesseniorenvertretung die Gesetzgeber in Bund und Ländern, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen und -fonds zusätzlich und nachhaltig abzusichern und gegen zweckfremde Zugriffe zu schützen.

Die Rentenreformmaßnahmen der vergangenen Jahre dienten im Wesentlichen der Definition und der Sicherung bestimmter Beitragssatzziele, um die Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch in den kommenden Jahrzehnten in einem bestimmten Rahmen zu halten. Dabei ist das Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert worden. Die langjährigen Niveauabsenkungen in der Rente und der Versorgung der Beamtinnen und Beamten führen zu deutlich geringeren Alterssicherungsleistungen gegenüber dem damaligen Status Quo.

Die dbb Bundeseniorenvertretung stellt sich diesen Herausforderungen. Sie wird sich aktiv beteiligen, ihre Kompetenz und Erfahrung einbringen und mit Augenmaß darauf achten, dass Überforderungen oder Benachteiligungen einzelner Gruppen vermieden werden.

Bei künftigen Reformüberlegungen im Bereich der eigenständigen Versorgung der Beamtinnen und Beamten stehen für die dbb bundesseniorenvertretung folgende Maßnahmen im Vordergrund:

  • Weitere Einschnitte in das System der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sind aufgrund der Sparmaßnahmen der letzten Jahre nicht angezeigt. Besondere finanzielle Herausforderungen einzelner Bundesländer sind ein gesamtgesellschaftlich zu lösendes Problem und dürfen nicht auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ausgetragen werden.
  • Die durch die Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht bewirkten Verwerfungen bei der Struktur und Höhe des beamtenrechtlichen Ruhegehalts müssen im Sinne einer gebotenen Grundeinheitlichkeit dringend in gewissen Grenzen gehalten werden. Das gilt sowohl für die wesentlichen Berechnungsgrundlagen als auch für die zugrundeliegende Höhe der Bezüge. Erhebliche Abweichungen auf der Leistungsseite sind nicht hinnehmbar.
  • Angesichts der seit langem bekannten laufenden und zukünftigen Kosten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten ist das Finanzierungsmodell der Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds für eine generationengerechte, zumindest teilweise Kapitaldeckung zukünftiger Ausgaben beizubehalten und auszubauen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die dbb bundesseniorenvertretung folgende Maßnahmen vorrangig:

  • Die Beschäftigten sind angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen, auch um sicherzustellen, dass die lohn- und beitragsorientierten Rentenanwartschaften ein auskömmliches Niveau erreichen.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Rentenniveau gewahrt bleiben, das – zumindest im Zusammenspiel mit einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge – eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet. Für weitere Niveauabsenkungen ist insoweit kein Raum. Fortgesetzte Verringerungen der Ansprüche würden zudem das System an sich in Frage stellen, wenn den geleisteten Beiträgen keine adäquaten Leistungen mehr gegenüberstehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass auch Geringverdienende mit langjähriger Erwerbsbiografie Rentenansprüche oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwerben.
  • Erwerbsminderungsrenten müssen weiter gestärkt werden, um auch in diesem Bereich Altersarmut gezielt entgegenzuwirken.
  • Die Möglichkeiten eines flexiblen Renteneintritts unterhalb und oberhalb der Regelaltersgrenze müssen weiter ausgebaut werden.
  • Der zusätzlichen Altersvorsorge wird künftig ein größerer Stellenwert zukommen. Insoweit ist insbesondere die betriebliche Altersversorgung weiter auszubauen. Dabei ist die Sicherung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von besonderem Belang.
  • Auch die Bedeutung der privaten Altersvorsorge wird wachsen. Für solche kapitalgedeckten Modelle ist auf eine dem Zweck der Alterssicherung dienende Anlagestrategie und optimierte Absicherung der Kapitalmittel zu achten.
  • Im Zusammenhang mit der wegen der demografischen Entwicklung veranlassten Anhebung der Regelaltersgrenzen auf 67 Jahre müssen deren Konsequenzen auf den Einzelnen sowie die Wirkungen auf den Arbeitsmarkt beachtet werden.
  • Damit die Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, müssen auch im öffentlichen Dienst die Präventionsmaßnahmen sowie die Anstrengungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich intensiviert werden, so z.B. durch speziell gestaltete Arbeitsplätze. Daneben sind Sonderregelungen für besonders belastete Personengruppen vorzusehen.
  • Eine Versicherungspflicht von Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Erwerbstätigenversicherung) wäre kein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung dieses Systems. Kurzfristig erzielbaren Beitragsmehreinnahmen stünden später hohe Mehrausgaben wegen entsprechender Rentenansprüche gegenüber, die langfristig negativ wirken würden. Zudem würden die Anstrengungen zur Kapitaldeckung und damit generationengerechten Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten zunichtegemacht.

Die Zusatzversorgung in Form des Punktemodells ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes von überragender Bedeutung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Absenkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb ist es wichtig, die Betriebsrente auf dem bisherigen Niveau dauerhaft zu sichern und eine stärkere Beteiligung der Tarifbeschäftigten an der Finanzierung der Zusatzversorgung zu verhindern. Zudem sind die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung insbesondere auch für den öffentlichen Dienst auf nationaler und europäischer Ebene zu verbessern.  

Die Anerkennung auch des dritten Beitragsjahres für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung steht als ein weiterer Schritt zur rentenrechtlichen Gleichstellung von Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern noch aus. Nicht akzeptabel wäre, dass diese Verbesserung nur für Erziehungspersonen gelten soll, die drei oder mehr Kinder haben. Die dbb bundesseniorenvertretung fordert außerdem die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln. Ebenfalls nicht hinnehmbar wäre, die Berücksichtigung von Beitragsjahren für vor 1992 geborene Kinder außer in Bayern und Sachsen nicht wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen.

Nahezu 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen im Osten und Westen Deutschlands noch immer nicht abgeschlossen. Hierzu zählt der nach wie vor gegenüber dem allgemeinen Rentenwert West geringere Rentenwert Ost. Darüber hinaus gibt es in den neuen Bundesländern zahlreiche von den rentenrechtlichen Übergangsregelungen besonders betroffene Menschen. Hierzu zählen insbesondere die ehemaligen Beschäftigten des Gesundheitswesens als auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach der Wende übernommen worden sind und geringere Altersbezüge erzielen als negativ evaluierte Berufskollegen, die nicht weiterbeschäftigt wurden, sowie die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post. Diese besonderen Sicherungslücken sind zu schließen.

Die dbb Bundeseniorenvertretung fordert in der Alterssicherungspolitik:

  • die Stärkung des eigenständigen Systems der Beamtenversorgung als bewährtes Instrument der verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Alimentation;
  • das Unterlassen einseitiger und ungerechter Sonderbeiträge der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Bewältigung der Haushaltssituation insbesondere der Bundesländer;
  • die Sicherung der Alterseinkommen im gegliederten Alterssicherungssystem;
  • die betriebliche Altersversorgung auszubauen und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf dem aktuellen Niveau zu sichern;
  • die zusätzliche private Vorsorge auf eine solide Grundlage zu stellen. Diese Vorsorge muss Sicherheit und Rentabilität sicherstellen;
  • die Renten in den Neuen Bundesländern endlich anzugleichen und besondere Sicherungslücken aus dem Rentenüberleitungsprozess zu schließen;
  • dass sich Kindererziehungs- und Pflegezeiten stärker als bisher versorgungs- und rentenerhöhend auswirken, unter anderem durch die Anerkennung von drei Beitragsjahren pro Kind auch für Kinder mit Geburtsdatum vor dem 1.1.1992, in der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von der Kinderzahl der Erziehungsperson. In der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sind diese Verbesserungen systemkonform nachzuvollziehen.

 

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