Beamtenrechtliche Besonderheiten bleiben gewahrt
Neue EU-Richtlinie zu Arbeitsbedingungen: „Guter Kompromiss“
Die europäischen Institutionen Kommission, Rat und Parlament haben sich am 7. Februar 2019 auf einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (KOM(2017)797) geeinigt.
Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer begrüßte die Einigung grundsätzlich und sieht die Interessen des dbb gewahrt. „Insgesamt bleibt der Vorschlag etwas hinter den Erwartungen zurück, aber die Beamten und Angestellten im öffentliche Dienst sind von einigen Punkten ausgenommen. Das war uns wichtig“, sagte Schäfer. Die neue Richtlinie ersetzt die ursprüngliche aus dem Jahr 1991.
„Eine Aktualisierung der Richtlinie war dringend notwendig“, betonte dbb Vize Schäfer. „Die Arbeitswelt hat sich seit den 90er Jahre rasant verändert. Die Megatrends demografischer Wandel, Digitalisierung und Flexibilisierung wirken sich extrem auf die Beschäftigung aus. Fast mit jedem vierten Arbeitsvertrag wird heute ein atypisches Beschäftigungsverhältnis geschlossen.“
Der dbb forderte in seiner Stellungnahme zur Richtlinie allerdings ein grundsätzliches Verbot von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeit auf Abruf bei sogenannten Flexi-Jobs oder Abrufverträgen sei schlicht weg nicht planbar und würde einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, erläuterte Schäfer. „Für den dbb war es sehr wichtig, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst von bestimmten Punkten dieser Richtlinie ausgenommen werden“, betonte Schäfer. „Insbesondere bei den Bestimmungen über die Höchstdauer von Probezeiten wird deutlich, dass der europäische Arbeitnehmerbegriff nicht für das öffentliche Dienstrecht gelten kann. Die Probezeit für Beamte muss systembedingt deutlich über die Sechsmonatsfrist hinausgehen, ohne dass die Anwärter dadurch in prekäre Beschäftigungsverhältnisse rutschen.“
Insgesamt bewertete Schäfer den Richtlinienvorschlag positiv. „Wir haben einen guten Kompromiss, der den Mitgliedstaaten genug Gestaltungspielraum bei der Umsetzung in nationales Recht lässt.“ Schäfer bedankte sich auch bei den Kollegen der CESI: „Unser europäische Dachverband hat hier gute Arbeit geleistet und das Dossier intensiv begleitet. Es war nicht einfach, die unterschiedlichen Interessen im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten erfolgreich auf eine Linie zu bringen.“