Einkommensrunde 2015:
Straßenwärterinnen und Straßenwärter: Sicherheit hat ihren Preis
Bevor die Einkommensrunde 2015 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder startet, diskutiert der dbb mit den Mitgliedern seiner Fachgewerkschaften die inhaltlichen Forderungen. Am 7. November 2014 versammelten sich dazu Straßenwärterinnen und Straßenwärter im niederbayerischen Plattling.
„Wer tagtäglich diesen gefährlichen Job macht und für sichere Straßen in Deutschland sorgt, erwartet dafür zu Recht Wertschätzung. Und die muss sich auch in Euro und Cent auszahlen“, machte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen vom Verband der Straßenwärter (VDStra.) deutlich. „Dieses Thema gehört auf den Verhandlungstisch.“ Ein Einkommensrückstand im Länderbereich gegenüber der Bezahlung in den Kommunen sei für die Beschäftigten nicht hinnehmbar. Russ verwies auch darauf, dass der VDStra. sich als Fachgewerkschaft für die Beschäftigten des Straßen- und Verkehrswesens einsetze, „und zwar gleichermaßen für Arbeitnehmer und Beamte“. Deshalb sei es nur folgerichtig, dass die Einkommensrunde 2015 für den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften erst beendet ist, wenn das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird.
„Sicherheit hat ihren Preis“, unterstrich Klaus Eckl, stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender Bayern des VDStra., „auch angesichts von Personalknappheit und Überalterung, die in Straßen- und Autobahnmeistereien, Baubetriebshöfen und Ämtern zu einer enormen Arbeitsverdichtung geführt haben - oft zu Lasten der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Da erwarten wir spürbare Verbesserungen.“
Anfang 2015 starten die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, von dem etwa 2,4 Millionen Beschäftigte betroffen sind – davon knapp eine Million Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen), für die der Tarifvertrag direkte Auswirkungen hat, sowie knapp 1,4 Millionen Beamte in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), deren Besoldungserhöhung sich an diesem Tarifabschluss orientieren soll.