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Verhandlungsstart FraSec

Verhandlungen zum Haustarifvertrag FraSec gestartet

Die dbb Verhandlungskommission hat vergangene Woche ihre Forderungen für den Entgeltrahmentarifvertrag mit FraSec beschlossen.

Diese wurden den Arbeitgebenden beim Verhandlungsstart am 21. Februar 2022 vorgestellt. Die Kommission hat die Entgeltforderung von 1 Euro mehr pro Stunde für den bundesweit geltenden Entgelttarifvertrag mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen in ihren Beschluss einbezogen, der für viele FraSec-Beschäftigte gilt. Über diesen Tarifvertrag wird parallel verhandelt.

Die Forderungen des dbb:

  • Erhöhung der Stundenentgelte um 1 Euro
  • Tarifliche statt betrieblich vereinbarte Zulage für Ausbilder, Praxistrainer und Mentoren
  • Überarbeitung des Eingruppierungssystems
  • Laufzeit 12 Monate ab dem 1. Januar 2022

Überarbeitung der Eingruppierung und redaktionelle Fragen

Die dbb Verhandlungskommission ist der Meinung, dass sich verschiedene Bereiche und Tätigkeiten so verändert haben, dass sie sich im derzeitigen Eingruppierungssystem nicht mehr passend wiederfinden. Andere Tätigkeiten sind gar nicht wiederzufinden. Hier fordert der dbb eine Überarbeitung, damit das Eingruppierungssystem wieder der Arbeit in der Praxis gerecht wird. Außerdem sieht der dbb an einigen Stellen in dem bisherigen Entgeltrahmentarifvertrag redaktionellen Änderungsbedarf in den Formulierungen. Zu diesen beiden Themenfeldern wurde den Arbeitgebenden beim Verhandlungsauftakt die Vorstellungen im Detail erläutert. Die Verhandlungen werden Mitte März fortgesetzt.

Hintergrund

Für viele Beschäftigte von FraSec, beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen § 5 LuftSiG und §§ 8, 9 LuftSiG (PWK), gelten die Entgeltregelungen, die im bundesweiten Tarifvertrag zwischen dem dbb und dem Arbeitgeberverband BDLS verein-bart sind. Diese sind zum Jahresende 2021 gekündigt worden. Über die Forderungen des dbb in diesem Bereich und den Verhandlungsverlauf berichten wir regelmäßig. Die Tarifverhandlungen über den Entgeltrahmentarifvertrag FraSec betreffen die FraSec-Beschäftigten, die vom bundesweiten Entgelttarifvertrag nicht erfasst werden, etwa Teile der Bereiche §§ 8, 9 LuftSiG, Service, Verwaltung, Ausbildung oder auch Leitungsfunktionen.

 

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